AGB
Allgemeine Mitgliederbedingungen des Freundschaftsverein der türkischen Arbeitnehmer in Vorarlberg mit Unterstützungsfonds bei Sterbefällen
Diese Allgemeinen Mitgliederbedingungen stellen die allgemeinen Aufnahmebedingungen von potentiellen Mitgliedern, die einen Mitgliedsantrag über die Website https://cenaze-dernegi.at/ des Freundschaftsvereins der türkischen Arbeitnehmer in Vorarlberg mit Unterstützungsfonds bei Sterbefällen, welcher zur ZVR-Zahl 159879194 im Vereinsregister eingetragen ist (der „Verein“), stellen.
- Ablauf der Abwicklung von auf der Website gestellten Mitgliedsanträgen
Nach der erfolgten Stellung von Mitgliedsanträgen auf der Website https://cenaze-dernegi.at/ des Vereins werden diese vom Verein geprüft. Nach Abschluss dieser internen Prüfung, ergeht eine entsprechend Bestätigungsemail an die neuen potentiellen Mitglieder, dass die Prüfung nun erfolgreich abgeschlossen wurde und werden zur Zahlung des ersten jährlichen Mitgliedsbeitrags aufgefordert. Nach Eingang der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird die Mitgliedschaft nach 30 Tagen wirksam.
Erfolgt eine unzutreffende Wahl der Mitgliedschaft im Anmeldeformular, so wird der Mitgliedsantrag er zutreffenden Mitgliedschaft zugeordnet.
Ist die Prüfung des Mitgliedsantrags aus welchem Grund auch immer negativ, so wird der jeweilige Antragssteller informiert.
- Mitgliedschaft
- Aufnahmebedingungen
Voraussetzungen, die vom potentiellen Mitglied jedenfalls erfüllt werden müssen, um Mitglied vom Verein werden zu können, sind:
- Potentielles Mitglied ist türkischstämmig.
- Potentielles Mitglied hat Hauptwohnsitz in Österreich.
- Potentielles Mitglied hat einen aufrechten über ein Jahr hinausgehenden Aufenthaltstitel für Österreich.
- Das potentielle Mitglied leidet an keiner schweren Krankheit.
- Das potentielle Mitglied darf das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
In Entsprechung der Statuten hat der Vorstand des Vereins die Möglichkeit, den Mitgliedsantrag ohne Angabe von Gründen verweigern.
- Arten der ordentlichen Mitgliedschaft und Kosten
Es gibt vier verschiedene Arten der ordentlichen Mitgliedschaft, wobei die Art der ordentlichen Mitgliedschaft vom Alter des Mitglieds abhängt und vom Alter wiederum der zu zahlende Jahresmitgliedsbeitrag abhängig ist:
- Mitgliedschaft für Kinder (0-18 Jahre): Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von EUR 0.
- Mitgliedschaft für Erwachsene (55-60 Jahre): Jahresmitgliedsbeitrag in Höhe von EUR 600 für das Jahr 2026.
Nach Vollendung des 65 Lebensjahres kann eine Mitgliedschaft nicht mehr erlangt werden.
Tritt man dem Verein als ordentliches Mitglied ab 18 Jahren bei, so verbleibt man auch in dieser Art der Mitgliedschaft (i.e. 18-55 Jahre), sofern die Mitgliedschaft ohne Unterbrechung fortgesetzt wird, und hat auch nur den Mitgliedschaftsbeitrag für diese Mitgliedschaft (i.e. 18-55 Jahre) zu bezahlen, auch wenn man aufgrund des Alters in die nächste Mitgliedschaft rutschen würde.
Der Jahresmitgliedsbeitrag wird jährlich, in Entsprechung der Vereinsstatuten, angepasst.
Zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag ist auch ein einmaliger Betrag in Höhe von [_] für die Ausstellung der Mitgliedskarte zu zahlen.
- Mitgliedsantrag, Beginn, Dauer der Mitgliedschaft, Erlöschen der Mitgliedschaft
Mitgliedsantrag: Mit Absendung des Mitgliedsantrags beginnt die Prüfung des Mitgliedsantrags durch den Verein. Ist diese Prüfung abgeschlossen, so wird dem künftigen Mitglied eine entsprechende Zahlungsaufforderung übermittelt.
Beginn der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt 30 Tage nach Feststellung des Zahlungseingangs des entsprechenden Mitgliedsbeitrags. Verstirbt das mit Ablauf dieser 30 Tage werdende Mitglied innerhalb dieser 30 Tage, so hat der Verein den bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag der Verlassenschaft verstorbenen potentiellen Mitglieds zurückzuzahlen und der Mitgliedsantrag wird so behandelt als wäre er nicht gestellt worden.
Dauer der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt mit erstmaliger Aufnahme und gilt unbefristet. In Entsprechung der Vereinsstatuten kann der freiwillige Austritt nur zu einem Monatsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich erfolgen. Eine Rückzahlung eines bereits bezahlten Jahresmitgliedsbeitrags erfolgt auch in diesem Fall nicht.
Wird der Mitgliedsbeitrag auch nach der ersten Mahnung vom Mitglied nicht bezahlt, so hat der Vorstand gemäß den Vereinsstatuten (§6) die Möglichkeit, das jeweilige Mitglied auszuschließen, wobei dadurch die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags nicht erlischt.
Erlöschen der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft erlöscht jedenfalls, (i) wenn der Vorstand ein Mitglied aus in den Vereinsstatuen festgelegten Gründen ausschließt, (ii) wenn das jeweilige Mitglied verstirbt, wobei der Verein zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem verstorbenen Mitglied bzw der Familie des verstorbenen Mitglieds verpflichtet ist und (iii) das Mitglied endgültig aus Österreich auswandert.
- Zahlung des Mitgliedsbeitrags
- Erste Zahlung
Die Zahlung des ersten Jahresmitgliedsbeitrags erfolgt nach der positiv abgeschlossenen Prüfung des Mitgliedsantrags und entsprechender Aufforderung durch den Verein.
- Zahlungsmethoden
Die Zahlung erfolgen grundsätzlich über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Alternativ können Zahlungen auch auf das Konto des Vereins getätigt werden. Die Kontodaten lauten wie folgt:
Kontoinhaber: Überführungsfonds bei Sterbefällen
IBAN: AT95 2060 4008 0000 3295
BIC: SPFKAT2BXXX
Verwendungszweck: Name des Mitglieds
- Zahlungsfrist
Offene Mitgliedsbeiträge sind innerhalb von 14 Tagen ab entsprechender Aufforderung zu zahlen.
- Bekanntgabe von Adressänderungen
Mitglieder sind verpflichtet, allfällige Adressänderung dem Verein zeitnah bekannt zu geben.
- Verweis auf die Vereinsstatuten
Die sonstigen Rechte und Pflichten der Mitglieder und Leistungen des Vereins ergeben sich aus den jeweils gültigen Vereinsstatuten, die unter [Link] abrufbar sind.